AGB
Allgemeines
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Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge der fotografischen Begleitung von Hochzeiten. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
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Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Fotodaten, Fotoausdrucke, Produkte usw.).
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Der Auftraggeber kennt den Stil der Fotografin, somit wird er darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin unterliegen. Reklamationen und/ oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen.
4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen fotografiert werden. Die Fotografin ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies von Auftraggeber gewünscht ist. Die Fotografin wird ihr Bestes geben, alle Grundelemente der Vorbereitung, Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier und den Paar- und Gruppenfotos zu fotografieren. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, dass spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden.
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Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Bei Reportagen werden wenige ausgewählte Bilder allein in einer schwarz/weiß-Version abgegeben – ein Recht auf die Herausgabe der Bilder auch in Farbe besteht nicht, da sie durch schwierige Mischlichtverhältnisse nur in s/w gehalten werden können.
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Der Auftraggeber versichert, dass er alle Gäste und andere Dienstleister darüber informiert, dass ein Fotograf anwesend ist und es erlaubt ist, von allen Personen und Dienstleistern Fotos anzufertigen. Sollte jemand nicht einverstanden sein, kann diese Person Widerspruch bei der Fotografin einlegen. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
Urheberrechte, Nutzungsrechte
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Das Urheberrecht der Lichtbilder verbleibt immer bei der Fotografin.
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Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
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Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte für den nicht kommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung der Fotografin. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
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Die Nutzungsrechte gehen erst über, nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.
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Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
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Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
Vergütung/ Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Fahrtkosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen, dies wird im Vorfeld vereinbart.
Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages wird eine Terminreservierungsgebühr innerhalb von 7 Tagen per Überweisung fällig.
2. Das vereinbarte Honorar der Fotografin ist spätestens 7 Tage nach der Hochzeit per Überweisung fällig.
3. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten, in diesem Fall entfallt der Postversand.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die Lichtbilder Eigentum und in den Händen der Fotografin.
5. Jede weitere angefangene Stunde ist vom Auftraggeber zu tragen, wenn die vereinbarte Zeit auf seinen Wunsch hin überschritten wird. Vor Berechnung erfolgt die Information durch die Fotografin, berechnet wird ab mündlicher Zusage durch den Auftraggeber.
6. Es gilt zu beachten, dass keine unendliche Verlängerung der zeitlichen Begleitung seitens der Fotografin, zum aufgeführten Stundensatz von 250€ möglich ist. Die Preise richten sich nach den aktuellen Paketpreisen der Fotografin. Eine zeitliche Verlängerung zum Stundensatz von 250€ ist nur zwischen diesen einzelnen Paketen und deren beinhalteten Konditionen möglich.
Bildübergabe
1. Die Lichtbildübergabe erfolgt in höchster verfügbarer Auflösung, je nach gebuchtem Paket per Onlinegalerie/Downloadlink, auf USB oder in gedruckter Form.
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Die Lichtbilder werden grundbearbeitet abgegeben (Schnitt, Farbe, Kontrast, Licht -> Stil).
Grundbearbeitete Bilder beinhalten keine zusätzliche Hautretusche, sondern sind natürlich gehalten. Eine aufwendigere Hautretusche kann jedoch für einzelne Bilder im Nachhinein gegen Aufpreis dazu gebucht werden.
Pausen und Verpflegung
1. Um die Produktivität und das Leistungsniveau der Fotografin aufrecht zu erhalten sind folgende Punkte bitte verständnisvoll zu berücksichtigen:
1. Ab 6 Stunden Hochzeitsbegleitung steht der Fotografin gesetzlich eine Pause von 30 Minuten zu. Diese findet in der Arbeitszeit statt. Die Pause wird mit dem Brautpaar abgestimmt in einem günstigen Moment stattfinden, beispielweise wenn alle Gäste essen. Die Fotografin wird die Pause zum Großteil in Sichtweite des Geschehens verbringen um keinen besonderen Moment zu verpassen, sollte ein solcher doch stattfinden (Bereitschaftsdienst).
2. Die Fotografin ist bitte bei jeder Gelegenheit zu welchen Getränken verfügbar sind (Wasser/Softgetränke) mit zu versorgen / mit einzuplanen.
3. Ab 6 Stunden Hochzeitsbegleitung ist die Fotografin, wenn sie über das Essen gebucht ist, mit einer Mahlzeit mit zu versorgen (bei einem Gänge Menü ist ein einfaches Dienstleister-Essen selbstverständlich ausreichend).
4. Fahrtwege von Location zu Location zählen nicht als Pausen, sondern sind Teil der Arbeitszeit.
Reisekosten, sonstige Kosten
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Übersteigt die An-und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang von inkludierten 30 Km, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem Kilometer 0,30 €.
Haftung
1. Gegen die Fotografin gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten der Fotografin oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Auftragen geschehen mit sorgfältiger Planung.
Stornoregelung Hochzeiten
1. Kann die Hochzeit von Auftraggeber Seiten auf Grund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Naturkatastrophen o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet die Fotografin auf das Einverlangen der weiteren vereinbarten Kosten. Die geleistete Terminreservierungsgebühr jedoch wird in einem solchen Fall für bereits geleistete Aufwendungen (wie Vorgespräch, Beratungen, Weddingguide, Equipment etc.) von der Fotografin einbehalten.
2. Ist es der Fotografin auf Grund höherer Gewalt, z.B. Unfall, Krankheit (auch von Familienangehörigen der Fotografin), Naturkatastrophen, Verkehrsunfall oder -störungen o.ä. nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb der angegebenen Frist zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Fotografin. Im (sehr unwahrscheinlichen) Fall eines Komplettausfalls der Fotografin werden alle bis dahin bereits geleistete Zahlungen selbstverständlich zurückerstattet. Die Fotografin bemüht sich zusätzlich, (soweit erwünscht) dem Brautpaar eine Ersatzfotograf/in aus ihrem breitgefächerten Repertoire zur Seite zu stellen/ anzubieten – hierfür kann jedoch keine Garantie gegeben werden. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.
3. Kann die Hochzeit im Zusammenhang mit Covid19 (z.B. Erkrankung, behördliche Vorgaben, Schließung von Locations, drastische Minderung der Gästezahl usw.) nicht stattfinden greift auch hier die allgemeine Stornoregelung – siehe Stornoregelung Punkt 1. Wird die Hochzeit jedoch nicht komplett abgesagt, sondern nur verschoben, so wird die Terminreservierungsgebühr für einen neuen Hochzeitstermin in voller Höhe angerechnet, wenn dieser mit der Verfügbarkeit der Fotografin abgestimmt angesetzt wird. Es besteht bei Verschiebung des Termins kein Anspruch auf den angebotenen Preis des stornierten Vertrags. Bei Abschluss eines Neuvertrags gelten immer die zu dessen Aufsetzungszeitpunkts aktuellen Preise. Eventuelle (offizielle und jährliche) Preisanpassungen sind vorbehalten. Sollte es behördlich nicht verboten sein, eine Hochzeit/Feier zu veranstalten und das Brautpaar möchte auf Grund von anderen Gründen verschieben, verbleibt die Terminreservierungsgebühr bei der Fotografin.
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Storniert der Auftraggeber auf Grund von anderen Gründen die Fotografenbuchung, steht der Fotografin ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:
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Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung bis 6 Monate vor dem gebuchten Termin: die bereits geleistete Terminreservierungsgebühr;
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Storno ab 6 Monate bis 3 Monate vor dem gebuchten Termin: 50% der vereinbarten Gesamtsumme;
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Storno ab 3 Monate bis 30 Tage vor dem gebuchten Termin 75 % der vereinbarten Gesamtsumme;
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Storno ab 30 Tage vor dem gebuchten Termin 100 % der vereinbarten Gesamtsumme.
Bildbearbeitung
1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
Lieferzeiten und Reklamation
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Die Fotografin liefert bei Hochzeitsreportagen ihre Arbeiten binnen 6-8 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
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Sämtliche Arbeiten werden von der Fotografin mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben.
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Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt die Fotografin hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über die Fotografin erworben werden.
Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Eigenwerbung
Die Fotografin darf die Bilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Social-Media-Kanäle, Flyer-Druck, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.).
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Ja
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Nein
Durch Unterzeichnen des vorliegenden Vertrages und den dazugehörigen AGBs gilt dieser Vertrag. Dieser Vertrag tritt in Kraft und das Datum ist verbindlich gebucht, wenn der Vertrag dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin unterzeichnet vorliegt und die Terminreservierungsgebühr innerhalb von 7 Tagen bei der Fotografin eingegangen ist.